Kategorie: KÖRPERSCHAFTSTEUER

03.01.2022 14:17 Alter: 3 yrs
Kategorie: Umsatzsteuer

Geänderte Umsatzsteuerregeln für landwirtschaftliche Betriebe


Ab dem neuen Jahr gelten Änderungen in der Besteuerung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Einem entsprechenden Gesetz aus dem Deutschen Bundestag hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sinkt ab dem Jahr 2022 von 10,7 auf 9,5 %. Betroffen sind Betriebe mit bis zu 600.000 Euro Jahresumsatz.


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