Kategorie: KÖRPERSCHAFTSTEUER

06.05.2020 14:53 Alter: 5 yrs
Kategorie: Einkommensteuer

Vorläufigkeitsvermerk nach Soli-Musterklage - Steuerzahler müssen keine Einsprüche mehr ein-legen


Wegen einer Musterklage, die beim Bundesverfas-sungsgericht anhängig ist, gibt es einen sog. Vorläu-figkeitsvermerk. D. h., Steuerbescheide bleiben hin-sichtlich des Solidaritätszuschlags automatisch offen. Diesen Vorläufigkeitsvermerk finden Steuerzahler im „Kleingedruckten“ ihres Steuerbescheids. Individuelle Einsprüche gegen die Steuerbescheide sind daher prinzipiell nicht mehr erforderlich.
Seit Sommer 2019 ist zudem eine Musterklage beim Finanzgericht Nürnberg anhängig. Diese richtet sich gegen die Soli-Vorauszahlungen, die das Finanzamt in einem konkreten Fall für das Jahr 2020 festgesetzt hatte. Mit einem Fortgang des Gerichtsverfahrens ist demnächst zu rechnen.


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