Der Verkauf von durch Schenkung erworbenen Toren, Zäunen und ähnlichen Gegenständen von
erheblichem Wert über eBay kann zu einer
unternehmerischen Tätigkeit führen. So entschied das Finanzgericht Münster.
Das Gericht war der Auffassung, die Klägerin habe im Streitjahr mit den Verkäufen der schmiedeeisernen Tore und Zäune und den Sandsteinelementen von erheblichem Wert nicht lediglich privates Vermögen verwaltet bzw. veräußert, sondern eine wirtschaftliche,
d. h. nachhaltige gewerbliche Tätigkeit i. S. des Umsatzsteuergesetzes entfaltet. Die Klägerin habe ähnlich wie ein Händler agiert und sei deshalb unternehmerisch tätig gewesen. Ihr Handeln sei von wirtschaftlichen Interessen geprägt gewesen.