Kategorie: Gewerbesteuer

06.05.2020 15:21 Alter: 5 yrs
Kategorie: Arbeits-/Sozialrecht

Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege werden angehoben


Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindest-löhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte sollen ab 1. Juli 2020 im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Darüber hinaus wurde ein Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tä-tigkeit) und für Pflegefachkräfte festgelegt.
Ab dem 1. April 2021 sollen für qualifizierte Pflege-hilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West-Angleichung soll zum 1. September 2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizier-te Pflegehilfskräfte auf 13,20 Euro pro Stunde stei-gen.
Zum 1. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte ein ein-heitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro pro Stunde steigen.


Hinweis: Für Beschäftigte in der Pflege soll es ne-ben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen An-spruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser beträgt bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen.



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