Das Arbeitsgericht Osnabrück entschied, dass eine Vertragsklausel mit der Verpflichtung zur Übernahme der Leasingkosten für zwei Firmenräder durch einen erkrankten Arbeitnehmer für den Zeitraum nach Ab-lauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung unwirksam ist. Die Klausel falle dadurch ersatzlos weg. Des Weite-ren hält das Gericht auch die voraussetzungslose Ab-kehr von dem Herausgabeverlangen seitens des Ar-beitgebers und die dann entstehende Pflicht des Ar-beitnehmers zur Zahlung der Leasingkosten für unan-gemessen.
Im Übrigen weist das Arbeitsgericht darauf hin, dass in der Firmenrad-Vereinbarung für eine dritte, am Arbeitsverhältnis nicht beteiligte Person (z. B. Ehegat-te) unter Ausnutzung der steuerrechtlichen Belange des Arbeitnehmers eine Steuerverkürzung gesehen werden könnte.