Kategorie: Gewerbesteuer

06.05.2020 15:42 Alter: 5 yrs
Kategorie: Umsatzsteuer

Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern von Zöllen und Mehrwertsteu-er befreit


Im Kampf gegen das Coronavirus hat die EU-Kommission am 03. April 2020 beschlossen, den An-trägen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Ein-fuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben. Dadurch wird die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell er-leichtert. Die Maßnahme betrifft Masken und Schutz-ausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeit-raum von 6 Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden.
Der Beschluss gilt für alle Einfuhren rückwirkend ab dem 30. Januar 2020.


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