Bund und Länder haben sich im Vermittlungsaus-schuss am 18. Dezember 2019 auf Änderungen am Klimapaket geeinigt. Wenn Bundestag und Bundes-rat den Kompromissvorschlag noch bis 20. Dezem-ber 2019 bestätigen, könnte das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Vier Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 sollen im Steuerrecht umgesetzt werden und ein umweltfreundliches Verhalten stärker fördern:
1. Förderung energetischer Gebäudesanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstge-nutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom
1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 % der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, z. B. die Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren sowie die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Der Vermittlungs-ausschuss hat als Ergänzung des Bundestagsbe-schlusses vorgeschlagen, auch Kosten für Energie-berater künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen anzuerkennen.
2. Anhebung der Pendlerpauschale und Mobili-tätsprämie
Zur Entlastung der Pendler soll die Entfernungspau-schale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent an-gehoben werden. Alternativ dazu sollen geringver-dienende Pendler, die innerhalb des Grundfreibe-trags liegen, eine Mobilitätsprämie von 14 % dieser erhöhten Pauschale wählen können. Die Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und die Ge-währung einer Mobilitätsprämie sind befristet für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026. Zusätzlich soll sich in den Jahren 2024 bis 2026 die Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer um weitere 3 Cent auf insge-samt 38 Cent pro Kilometer erhöhen.
3. Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr
Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf 7 % gesenkt werden. Diese Rege-lung gilt unbefristet.
4. Erhöhter Hebesatz Grundsteuer für Windparks
Der Vermittlungsausschuss hat empfohlen, das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kom-munen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen aus dem Gesetz zu streichen und bat die Bundesre-gierung, im Einvernehmen mit den Ländern schnellstmöglich Maßnahmen für eine größere Ak-zeptanz von Windenergie zu erarbeiten.