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06.05.2020 15:29 Alter: 4 yrs
Kategorie: Verfahrensrecht

Ab Juni 2020 keine Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen


Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz teilt mit, dass die Finanzämter ab Juni 2020 keine Zahlungser-innerungen für Steuervorauszahlungen mehr verschi-cken und daher die Teilnahme am Lastschrifteinzugs-verfahren empfohlen wird.
Bisher wurden Bürger und Unternehmen, die Voraus-zahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschafts-teuer leisten müssen, quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert. Durch die Einstellung des Versan-des dieser Zahlungserinnerungen für Steuervoraus-zahlungen spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 Euro an Porto- und Papierkosten.


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