Eine Großmutter hatte für ihre beiden Enkelkinder nach deren Geburt jeweils ein für 25 Jahre angelegtes Sparkonto eröffnet und darauf über einen Zeitraum von elf bzw. neun Jahren jeweils monatlich 50 Euro eingezahlt, um für die Enkel Kapital anzusparen. Als sie vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden musste, konnte sie die für die Heimunterbrin-gung von ihr anteilig zu tragenden Kosten nicht mehr aus eigenen Mitteln aufbringen. Der Sozialhilfeträger kam für diese Kosten auf und verlangte von den En-kelkindern die Rückzahlung der Beträge, die die Großmutter in den letzten zehn Jahren auf die Spar-konten der Enkel eingezahlt hatte.
Das Oberlandesgericht Celle hat die Enkelkinder zur Zahlung der zurückgeforderten Beträge verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts stellen über mehrere Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienan-gehörige zum Kapitalaufbau keine "privilegierten Schenkungen" dar und der Sozialhilfeträger kann die-se deshalb von den beschenkten Familienangehörigen zurückfordern, wenn der Schenker selbst bedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträ-ger bezieht.
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