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06.05.2020 15:26 Alter: 4 yrs
Kategorie: Lohnsteuer

Unzureichend geführtes Fahrtenbuch erst nach-träglich bekannt - Änderung der Steuerfestset-zung möglich


Wenn dem Finanzamt ein unzureichend geführtes Fahrtenbuch erst im Rahmen der Betriebsprüfung bekannt wird, ist eine neue Tatsache gegeben, die zur Änderung der Steuerfestsetzung berechtigt. Ein Fahr-tenbuch ist nicht ordnungsgemäß geführt, wenn le-diglich für Teilzeiträume Eintragungen vorhanden und die Fahrtziele und aufgesuchten Kunden nicht hinrei-chend genau bezeichnet sind. Darauf wies das Finanz-gericht Münster hin.
Das Gericht entschied, dass dem GmbH-Geschäftsführer in diesem Fall für die Privatnutzung eines Pkw aufgrund fremdüblicher Vereinbarung im Anstellungsvertrag zwar keine verdeckte Gewinnaus-schüttung zuzurechnen ist. Der Wert der Privatnut-zung sei aber als Gehaltsbestandteil bei den Einkünf-ten zu berücksichtigen.
Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung führe unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und fließe diesem bereits mit der Inbesitznahme des Dienstwagens zu. Der Nutzungswert sei hingegen nur bei tatsächlicher Nutzung des Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen.



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